Barrierefreiheit
Accessibility
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website befindet sich derzeit in einem laufenden Prozess zur Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit.
Aufgrund der aktuellen Überarbeitung und technischen Anpassungen ist die Website teilweise mit den Anforderungen der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA vereinbar.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.
Noch bestehende Barrieren
Einige Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei. Dazu können beispielsweise gehören:
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fehlende oder unvollständige Alternativtexte für Bilder
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nicht vollständig optimierte Tastaturbedienbarkeit einzelner Elemente
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teilweise unzureichende Farbkontraste
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eingebundene Dokumente (z. B. PDFs), die noch nicht vollständig barrierefrei sind
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vereinzelt komplexe Formulare oder interaktive Elemente
Diese Inhalte werden schrittweise überarbeitet.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde erstellt am:
08.03.2026
Die Bewertung der Website beruht auf:
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einer Selbstbewertung
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sowie laufenden technischen und redaktionellen Prüfungen im Rahmen der Weiterentwicklung der Website.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder benötigen Sie Informationen in einer barrierefreien Form, können Sie sich gerne bei uns melden.
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu prüfen und Ihnen eine Lösung anzubieten.
Kontakt
Unternehmen / Organisation
Heinrich- Hertz- Straße 18 – 32a
25336 Elmshorn
Deutschland
Tel.: 015738306189
E-Mail: info@nettwerk-elmshorn.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind und wir auf Ihre Hinweise nicht angemessen reagieren, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.
In Deutschland ist dies die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.
Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen oder privaten Stellen außergerichtlich zu lösen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.schlichtungsstelle-bgg.de
